Allgemeine Geschäftsbedingungen der afm Matthias W. Kuehne Consulting LLC für den Kauf und Verkauf von beweglichen Gegenständen und Software


§ 1 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

(1) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote insbesondere aus Kauf und Verkauf von EDV-Anlagen, EDV – Geräten, EDV – Komponenten und EDV – Zubehör der afm Matthias W. Kuehne Consulting LLC erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.

(2) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Bestellers/Käufers/Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichenden Bedingungen des Bestellers/Käufers/Kunden die Lieferung/Leistung vorbehaltlos ausführen.

(3) Die in diesem Vertrag niedergelegten Bestimmungen sind abschließend. Nebenabreden bestehen nicht. Ergänzungen oder Änderungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
Diese Schriftformklausel ist nur durch schriftliche Vereinbarung abänderbar.

§ 2 Angebote / Vertragschluss

(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Soweit „Tagesangebote“ beworben werden, gelten diese ausdrücklich nur für den nach dem Kalender bestimmten Tag.

(2) Die Präsentation der Ware stellte eine Aufforderung an den Besteller/Käufer/Kunden zum Vertragsschluss dar. Das Angebot wird durch die afm Matthias W. Kuehne Consulting LLC angenommen, sobald die Ware an den Besteller/Käufer/Kunden versandt wird oder eine schriftliche Auftragsbestätigung der afm Matthias W. Kuehne Consulting LLC dem Besteller/Käufer/Kunden vorliegt.

§ 3 Preise

(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab unserem Firmensitz in Austin, TX, USA ohne Verpackung, Transport, Versicherung, Montage und Inbetriebnahme.

(2) Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung der afm Matthias W. Kuehne Consulting LLC genannten Preise zzgl. der am Tag der Leistung geltenden Steuern. Alle Preisangaben erfolgen in Euro oder US Dollar.

(3) Der Abzug von Skonto bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung bar oder ohne jeden Abzug sofort nach Rechnungsdatum bzw. Meldung der Versandbereitschaft zu leisten.
Hinsichtlich des Zahlungsverzuges gelten die gesetzlichen Regeln. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern.

(4) Alle öffentlichen Abgaben (Steuern, Gebühren, Zölle, usw.), die aus oder im Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Abwicklung des Vertrages außerhalb von Texas anfallen, werden vom Besteller/Käufer/Kunden getragen.

(5) Die afm Matthias W. Kuehne Consulting LLC ist berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.

§ 4 Lieferzeit

(1) Eine vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem Tage unserer Auftragsbestätigung.

(2) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen,
die den Verkauf und die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten -, hat die afm Matthias W. Kuehne Consulting LLC auch bei verbindlich vereinbarten Fristen oder Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die afm Matthias W. Kuehne Consulting LLC, die Lieferung bzw. Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

(3) Bei Verzug der afm Matthias W. Kuehne Consulting LLC aus anderen Gründen ist der Käufer/Besteller/Kunde berechtigt, uns eine angemessene Nachfrist zu setzen, die der Beseitigung der Ursachen des Verzuges angemessen ist.
Eine Schadensersatzpflicht besteht frühestens nach Ablauf einer zweiten Fristsetzung.
Bei Beendigung des Vertrages durch den Käufer/Besteller/Kunden wegen Nichtauslieferung innerhalb dieser Nachfristen sind Schadenersatz-ansprüche wegen Nichterfüllung bzw. verspäteter Erfüllung grundsätzlich ausgeschlossen.

(4) Im Falle des Lieferverzuges behalten wir uns vor, Ausweichtechnik oder Ausweichsoftware nach unserem Ermessen bis zur Behebung der Verzögerung kostenfrei zur Verfügung zu stellen. In diesem Fall haftet der Käufer/Besteller/Kunden uneingeschränkt für Beschädigungen oder den Verlust der Ausweichtechnik oder Ausweichsoftware.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

(1) Die afm Matthias W. Kuehne Consulting LLC behält sich das Eigentum an etwaigen Liefergegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor.
Steht der Besteller/Käufer/Kunde mit der afm Matthias W. Kuehne Consulting LLC in ständiger Geschäftsbeziehung, dann gilt der Eigentumsvorbehalt bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Geschäftsverhältnis. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers/Käufers/Kunden,
insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Liefergegenstände zurückzunehmen. Die afm Matthias W. Kuehne Consulting LLC ist nach Rücknahme der Gegenstände zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers/Käufers/Kunden abzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen.

(2) Der Besteller/Käufer/Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiter zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Er darf die Ware an seine Abnehmer seinerseits nur unter Eigentumsvorbehalt veräußern.
Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware (z. B. Sicherungsübereignung, Verpfändung) ist er nicht berechtigt.
Wird die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware mit anderen Gegenständen verbunden oder vermischt, so erwirbt die afm Matthias W. Kuehne Consulting LLC Miteigentum an dem neuen Gegenstand oder dem vermischten Bestand.

(3) Bei Pfändungen und sonstigen Eingriffen Dritter hat der Besteller/Käufer/Kunde unverzüglich die afm Matthias W. Kuehne Consulting LLC schriftlich zu benachrichtigen, damit die afm Matthias W. Kuehne Consulting LLC ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der afm Matthias W. Kuehne Consulting LLC die in diesem Zusammenhang stehenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Besteller/Käufer/Kunden.

§ 6 Nutzungsrechte

Der Kunde erhält bei kundenspezifischer Software nach den Bestimmungen des Herstellers der Software
ein Nutzungsrecht an der erworbenen Software sowie den zur Benutzung notwendigen Unterlagen und Dokumentationen.
Mit Ausnahme der Betriebssoftware handelt es sich dabei um ein nicht ausschließliches, übertragbares Nutzungsrecht.
Die zur Benutzung notwendigen Unterlagen und/oder Nutzungssoftware umfassen beim Verkauf von Neuprodukten eine Dokumentation und Nutzungssoftware nur nach Herstellermaßgabe für das jeweilige Produkt.

§ 7 Einarbeitung

(1) In unseren Verkaufspreisen ist eine für den Kunden kostenfreie Einarbeitung und Installation in die von uns gelieferte Ware, insbesondere Hard- und Software, soweit nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert, nicht enthalten. Bei Bedarf sind solche Leistungen zusätzlich in Auftrag zu geben und werden nach Aufwand zzgl. Anfahrtskosten berechnet oder von einer von uns beauftragten Firma gegen Berechnung erbracht.

(2) Eine Auswahl von Software und eine Beratung hinsichtlich der vom Kunden beabsichtigten Anwendungen und Einsatzmöglichkeiten sowie Einweisungen, Schulungen und/oder technische/beratende Unterstützung des Kunden sind nicht Vertragsgegenstand oder Nebenleistung, sondern gesondert zu vereinbaren. Der Kunde trägt das alleinige, unabdingbare Risiko für die Auswahl der Software sowie deren Eignung für die beabsichtigten Anwendungen und deren Auswirkungen auf andere, nicht der afm Matthias W. Kuehne Consulting LLC unterliegende Hard- und Software.

§ 8 Leistungs- und Funktionsumfang

Der Leistungs- und Funktionsumfang der von uns angebotenen Waren bestimmt sich allein nach dem Willen des jeweiligen Herstellers und findet Ausdruck in den jeweiligen, soweit vorhandenen, Produktbeschreibungen des Herstellers.
Der Leistungs- und Funktionsumfang einer Ware kann, gerade im Zusammenwirken mit anderen Komponenten, gleichgültig ob Hard- oder Software, eingeschränkt und/oder von der Produktbeschreibung abweichend erscheinen.

§ 9 Abnahme

Der Besteller/Käufer/Kunde ist zur Abnahme des vertraglich vereinbarten und von uns bereitgestellten Werkes bzw. des Kaufgegenstandes verpflichtet. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Grundsätzlich ist ein Mangel dann unwesentlich, wenn der Kaufgegenstand bzw. die Anlage in Betrieb genommen wurde oder der Inbetriebnahme technisch nichts entgegensteht.

§ 10 Gefahrübergang

(1) Mit der Übergabe an den Spediteur/Frachtführer, spätestens mit Verlassen unseres Firmensitzes
bzw. des produzierenden Werkes geht die Gefahr auf den Besteller/Käufer/Kunden über, und zwar auch dann, wenn z.B. Versandkosten oder Aufstellungskosten im Einzelfall von der afm Matthias W. Kuehne Consulting LLC übernommen worden sind. Nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Bestellers/Käufers/Kunden wird die Sendung von uns versichert.

(2) Wird die Bestellung trotz Anzeige der Versandbereitschaft nicht abgerufen, sind wir berechtigt,
sie auf Kosten und Gefahr des Bestellers/Käufers/Kunden nach eigenem Ermessen zu lagern und sie als geliefert zu berechnen.
Das Risiko des zufälligen Untergangs bzw. Verschlechterung der Waren und Leistungen geht im Falle des Annahmeverzuges auf den Besteller/Käufer/Kunden über.

§ 11 Mängelrügen / Gewährleistung / Garantie

(1) Der Besteller/Käufer/Kunden hat die Leistung und Lieferung unverzüglich zu überprüfen und offensichtliche Mängel unverzüglich zu rügen. Treten später Mängel auf, sind diese spätestens zwei Wochen nach deren Auftreten zu rügen.
Der Besteller/Käufer/Kunden ist verpflichtet, der afm Matthias W. Kuehne Consulting LLC die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, die angezeigten Mängel zu überprüfen.

(2) Soweit ein von der afm Matthias W. Kuehne Consulting LLC zu vertretender Mangel der Leistung/Lieferung vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung oder -leistung berechtigt. Im Falle der Mangelbeseitigung liegt es in unserem Ermessen, ob die Mangelbeseitigung vor Ort oder an unseren Geschäftssitz erfolgen soll. Im Falle der Ersatzlieferung verpflichtet sich der Besteller/Käufer/Kunden, der afm Matthias W. Kuehne Consulting LLC ersetzte mangelhafte Teile zur Verfügung zu stellen, sofern wir dies wünschen.

(3) Ansprüche des Bestellers/Käufers/Kunden verjähren in einem Jahr ab Abnahme. Ist Gegenstand des Auftrages die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen und ist der Besteller/Käufer/Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein Öffentlich rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, verjähren Ansprüche des Bestellers/Käufers/Kunden wegen Sachmängeln in einem Jahr ab Ablieferung.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

(4) Die Verkürzung der Verjährung gemäß Ziffer (3) gilt nicht für die Haftung für grob fahrlässig und vorsätzlich verursachte Schäden und nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, welche auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers beruhen. Einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von der afm Matthias W. Kuehne Consulting LLC steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.

(5) Wir geben gegenüber unseren Käufer/Besteller/Kunden keine Garantien im Rechtssinne ab. Etwaige Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

§ 12 Haftung

(1) Hat die afm Matthias W. Kuehne Consulting LLC nach den gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet die afm Matthias W. Kuehne Consulting LLC, soweit nicht Leben, Körper und Gesundheit verletzt wurden,
beschränkt. Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Soweit der Schaden durch eine vom Besteller/Käufer/Kunden für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet die afm Matthias W. Kuehne Consulting LLC nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Auftraggebers, z.B. höhere Versicherungsprämie oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung.
Die Haftung für den Verlust von Geld, Wertpapieren (einschl. Sparbüchern, Scheckheften, Scheck und Kreditkarten), Kostbarkeiten und andere Wertsachen, die nicht ausdrücklich in Verwahrung genommen sind sowie für durch einen Mängel des Auftraggegenstandes verursachte Schäden wird bei leichter Fahrlässigkeit nicht gehaftet.

(2) Unabhängig von einem Verschulden der afm Matthias W. Kuehne Consulting LLC bleibt eine etwaige Haftung des Bestellesr/Käufers/Kunden bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

(3) Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

(4) Die afm Matthias W. Kuehne Consulting LLC übernimmt keine Haftung für Schäden an den vom Auftraggeber eingebrachten Sachen, welche durch höhere Gewalt und Elementarschäden wie Brand, Blitzschlag, Explosion, Wasser, Wind, Hagel usw. oder durch Dritte (Vandalismus) entstehen.
Die afm Matthias W. Kuehne Consulting LLC übernimmt auch keine Haftung für Folgeschäden, die aus einem der vorbezeichneten Schadensereignisse herrühren.

(5) Schadenersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung, allerdings nur insoweit, als der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht auf einer Zusicherung, die den Lieferanten gegen das Risiko von solchen Schäden absichern soll.
Jede Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(6) Unberührt bleibt eine etwaige Haftung der afm Matthias W. Kuehne Consulting LLC nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstigen Ansprüchen aus der Produzentenhaftung, wobei die Ersatzpflicht insoweit auf die Deckungssumme der abgeschlossenen Produkthaftpflichtversicherung beschränkt wird.

§ 13 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Dem Besteller/Käufer/Kunden steht das Recht zur Aufrechung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller/Käufer/Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 14 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

(1) Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der afm Matthias W. Kuehne Consulting LLC und dem Besteller/Käufer/Kunden gilt das Recht der Vereinigten Staaten von Amerika Bundesstaat Texas unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie des Deutschen Internationalen Privatrechts.

(2) Soweit der Besteller/Käufer/Kunde Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechtes oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist, ist unser Sitz in Austin, Texas, USA ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

(3) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen hiervon nicht berührt.
Die Vertragspartner verpflichten sich, unwirksamen Bestimmungen durch durchführbare zu ersetzen, die den unwirksamen Bestimmungen in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht möglichst nahe kommen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der afm Matthias W. Kuehne Consulting LLC für die Erbringung von Dienstleistungen


§ 1 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

(1) Die Erbringung von Beratungsleistungen in den Bereichen Controlling, Businessmanagement, Unternehmenssanierung, Qualitätsmanagenet, Datenmanagement sowie Kauf und Verkauf von Unternehmen durch die afm Matthias W. Kuehne Consulting LLC erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

(2) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen unserer Auftraggeber erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die Bedingungen gelten auch dann,
wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichenden Bedingungen unserer Auftraggeber Leistung vorbehaltlos ausführen.

(3) Die in diesem Vertrag niedergelegten Bestimmungen sind abschließend. Nebenabreden bestehen nicht. Ergänzungen oder Änderungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Diese Schriftformklausel ist nur durch schriftliche Vereinbarung abänderbar.

§ 2 Angebot, Auftrag, Vertrag

(1) Die von afm Matthias W. Kuehne Consulting LLC zu erbringenden Leistungen werden in der Regel in Form von schriftlichen Angeboten fixiert. Leistungsort, Termine, Dauer, Ort der Durchführung, Berater und/oder Moderator, Seminarleiter und Trainer, Honorar und Spesensatz, Unterlagen, Aufwand, Kosten und spezielle Vereinbarungen werden im Angebot differenziert und leistungsbezogen geregelt.
Aufwand und Preise beruhen auf den Erkenntnissen bei Angebotsabgabe.

(2) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Angebote bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Erst hierdurch kommt ein rechtswirksamer Vertrag zustande.

§ 3 Leistungserbringung und Leistungsnachweis

Die afm Matthias W. Kuehne Consulting LLC verpflichtet sich, die vom Vertragspartner bestellten und von ihr schriftlich zugesagten Leistungen auf aktuellstem wissenschaftlichen Niveau und in hoher Qualität zu erbringen. Sie kann sich zur Auftragsausführung selbständiger Unterauftragnehmer bedienen, wobei sie dem Auftraggeber stets unmittelbar verpflichtet bleibt.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die afm Matthias W. Kuehne Consulting LLC in vollem Umfang zu unterstützen und in seinem Unternehmen alle zur ordnungsgemäßen Ausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Für die Wahrhaftigkeit der gegebenen Auskünfte und übergebenen Materialien ist der Auftraggeber verantwortlich.

(2) Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der Dienste in Verzug oder unterlässt oder verzögert er eine ihm obliegenden Mitwirkung, kann der Auftragnehmer für die infolgedessen nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.

§ 5 Vergütung der Leistung

(1) Die Leistungsvergütung entsprechend dem angefallenen Aufwand. Maßgeblich sind immer die dazu getroffenen Vereinbarungen im schriftlich bestätigten Auftrag bzw. im rechtsverbindlich unterzeichneten Vertrag. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den für die beauftragte Leistung vereinbarten Preis zu zahlen. Dies gilt auch für damit in Verbindung stehende Leistungen und Auslagen des Auftragnehmers an Dritte.

(2) Die afm Matthias W. Kuehne Consulting LLC hat grundsätzlich Anspruch auf Vergütung von im Rahmen des Auftrages angefallener Nebenkosten wie Übernachtungen, Reisekosten, Porto und Telefonkosten, Kopier- und Bindearbeiten und sonstige Sachkosten.

(3) Die afm Matthias W. Kuehne Consulting LLC ist berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.

(4) Alle öffentlichen Abgaben (Steuern, Gebühren, Zölle, usw.), die aus oder im Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Abwicklung des Vertrages außerhalb von Texas anfallen, werden vom Auftragnehmer getragen.

§ 6 Rechnungslegung, Fälligkeit und Zahlungsbedingungen

(1) Die Rechnungslegung erfolgt nach Abschluss der vereinbarten Leistungen bzw. Abschnitten, welche im Vertrag zu vereinbaren sind.
Die Rechnung ist, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu begleichen. Das Rechnungsdatum ist für die Fälligkeit maßgebend.

(2) Zahlungsverzug tritt 14 Wochentage nach Zugang der Rechnung beim Kunden ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die afm Matthias W. Kuehne Consulting LLC berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen.
Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bzw. des tatsächlich entstandenen Schadens bleibt vorbehalten.

§ 7 Kündigung und Rücktritt

(1) Die afm Matthias W. Kuehne Consulting LLC ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer angemessenen Nachfrist nicht geleistet wird, eine vereinbarte Teilrechnung nicht oder nicht fristgerecht gezahlt wird oder Tatbestände auftreten, die eine bewusste Täuschung des Auftragnehmers vermuten lassen und aus diesem Grund eine Leistungserbringung gemäß vereinbartem Vertrag unmöglich machen.

(2) Kann eine vereinbarte Leistung zu einem vereinbarten Termin wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen von der afm Matthias W. Kuehne Consulting LLC nicht beeinflussbaren Umständen nicht erbracht werden, sind wir berechtigt, unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzpflichten die Leistungen zu einem neu zu vereinbarenden Termin zu erbringen.
Die Vertragsparteien verpflichten sich, sich gegenseitig zu informieren, wenn nicht im eigenen Einflussbereich liegende Sachverhalte auftreten, die eine vereinbarte Leistungserbringung gefährden oder unmöglich machen.

§ 8 Mängel und Haftung

(1) Mängel und Beanstandungen an der Leistung der afm Matthias W. Kuehne Consulting LLC sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Leistungserbringung in schriftlicher Form geltend zu machen.

(2) Schadenersatz aus dem Vertrag kann gegenüber dem Auftragnehmer nur geltend gemacht werden,
wenn bei der Erfüllung des Auftrages grob fahrlässig gehandelt wurde. Dabei haftet der Auftragnehmer
max. in Höhe des Honorars, das mit dem Auftraggeber für die strittige Leistung vereinbart worden war.
Eine Haftung für Folgeschäden oder mittelbarer Schäden ist ausgeschlossen.

(3) Soweit Veranstaltungen in Räumen auf Grundstücken Dritter stattfinden, haftet die afm Matthias W. Kuehne Consulting LLC gegenüber den Teilnehmern nicht bei Unfällen und Verlust oder Beschädigungen ihres Eigentums.

§ 9 Spezifische Regelungen für Schulungen

(1) Mit der Anmeldung zu unseren Schulungen und Seminaren werden die nachfolgenden Teilnahmebedingungen anerkannt.
Nach Eingang der Anmeldung erhalten die Teilnehmer eine Teilnahmebestätigung. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Rechnung ist 14 Wochentage vor Veranstaltungsbeginn fällig.
Nicht vollständig in Anspruch genommene Leistungen können nicht erstattet werden.

(2) Die Stornierung der Anmeldung ist kostenfrei, wenn sie spätestens 21 Wochentage vor Seminarbeginn erfolgt.
Bei einer Stornierung bis zu 14 Wochentagen vor Seminarbeginn werden 50% der Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt.
Bei später eingehenden Absagen und Nichtteilnahme wird die Seminargebühr in voller Höhe fällig.
Bei Stellung eines Ersatzteilnehmers fallen keine weiteren Gebühren an.

(3) Die afm Matthias W. Kuehne Consulting LLC ist berechtigt, Veranstaltungen aus wichtigen, nicht zu beeinflussenden Gründen, insbesondere bei plötzlicher Erkrankung von Referenten oder bei zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen, ohne dass sich daraus Regressansprüche ergeben.

(4) Die afm Matthias W. Kuehne Consulting LLC behält sich weiterhin vor, Veranstaltungen räumlich und/oder zeitlich zu verlegen oder gegebenenfalls einen anderen Referenten ersatzweise einzusetzen.
Sollte eine Veranstaltung nicht stattfinden, erhält der Auftraggeber die gezahlte Gebühr zurück.

(5) Das Lehrmaterial ist, wenn nicht anders ausgewiesen, Bestandteil des Veranstaltungspreises. Das Urheberecht am Lehrmaterial gebührt, wenn nicht anders ausgewiesen, allein der afm Matthias W. Kuehne Consulting LLC. Veranstaltungsteilnehmer haben nicht das Recht, die Lehrmaterialien ganz
oder auszugsweise ohne schriftliche Genehmigung der afm Matthias W. Kuehne Consulting LLC zu reproduzieren, in Speichermedien aufzunehmen oder in irgendeiner Form gegenüber Dritten zu verwenden. Auch ein Ton- oder Videomitschnitt der Veranstaltung ist ohne schriftliche Genehmigung der afm Matthias W. Kuehne Consulting LLC nicht gestattet.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

Die vereinbarte Leistung und deren schriftlicher Nachweis bleiben bis zur Rechnungsbegleichung Eigentum der afm Matthias W. Kuehne Consulting LLC.
Steht der Auftraggeber mit der afm Matthias W. Kuehne Consulting LLC in ständiger Geschäftsbeziehungen, dann gilt der Eigentumsvorbehalt bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Geschäftsverhältnis.

§ 11 Urheberrechte

Die afm Matthias W. Kuehne Consulting LLC behält an der gelieferten Leistung das Urheberrecht.
Die erstellten Beratungsleistungen sind geistiges Eigentum der Unternehmensberatung, so dass das Nutzungsrecht auch nach Bezahlung des Honorars ausschließlich für eigene Zwecke des Auftraggebers gilt und nur in dem im Vertrag bezeichneten Umfang. Alle Beteiligten sind nur nach gesonderter schriftlicher Übereinkunft zur Weitergabe urheberrechtlich relevanter Ergebnisse aus den Verträgen an Dritte berechtigt.

§ 12 Verschwiegenheitspflicht

Die afm Matthias W. Kuehne Consulting LLC ist verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit bekannt werden und die gegenwärtige und zukünftige geschäftliche Interessen ihrer Auftraggeber betreffen, Stillschweigen zu bewahren und sie weder für sich selbst noch für Dritte kommerziell zu verwerten. Schriftliche Äußerungen jeder Art beider Partner sind vom jeweils anderen nur mit Einverständnis weiter zu verwenden. Die Pflicht der Vertraulichkeit besteht auch über die Beendigung der Zusammenarbeit hinaus.

§ 13 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Dem Aufraggeber steht das Recht zur Aufrechung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 14 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

(1) Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der afm Matthias W. Kuehne Consulting LLC und dem Aufraggeber gilt das Recht der Vereinigten Staaten von Amerika, Bundesstaat Texas unter ausdrücklichem Ausschluss des Internationalen Privatrechts.

(2) Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist der Sitz des Auftragnehmers. Soweit der Auftraggeber Vollkaufmann im Sinne des deutschen Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechtes oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist, ist unser Sitz in Austin, Texas, USA ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

(3) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen hiervon nicht berührt.
Die Vertragspartner verpflichten sich, unwirksamen Bestimmungen durch durchführbare zu ersetzen,
die den unwirksamen Bestimmungen in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht möglichst nahe kommen.

Stand: August 2021

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